Ab 1963 wurden neben den ET 25 und ET 55-Garnituren auch die ET 32 in ein großes Modernisierungsprogramm einbezogen, das im AW Stuttgart-Bad Cannstatt für die elektrische DRG/DRB-Einheitstriebwagen projektiert wurde. Ziel war es dabei, die ET 32 an die modernisierten ET 25 anzupassen, die Inneneinrichtung aufzuwerten sowie die Züge äußerlich zu modernisieren. Die neue Fahrzeugfront des AW Bad Cannstatt sollte auch hier die alte ersetzte. Gleichzeitig wurden die seitlichen Schürzen an den Fahrzeugen abgenommen.
Im Gegensatz zu den ET 25 waren die ET 32 001, 002, 021 und 022 bereits dreiteilig, so dass sich die Modernisierung vor allem auf den Umbau der Fronten sowie die Standardisierung der Inneneinrichtung bezog. Die 1. Klasse wurde auf 3 Abteile im Mitteltriebwagen (bislang "c"-Wagen) beschränkt. Lediglich bei ET 32 201 und 202 waren die Umbauten weitaus größer, da die Steuerwagen nun analog zu den ET 25-Umbauten zu antriebslosen Mittelwagen umgestaltet wurden. Sie behielten ihre beiden Mitteleinstiege, während das 1. Klasse-Abteil im b-Wagen verblieb.
Mit den Umbauten erging eine erneute Umzeichnung der meisten Fahrzeuge, wobei das bisherige Schema des a/c/b-Zugteils aufgegeben wurde: Grundsätzlich war nun ein angetriebener Endwagen der a-Wagen, während der zweite Triebwagen – also entweder der Mitteltriebwagen oder der zweite Endwagen – als b-Wagen definiert wurde. Antriebslose Steuer- und Mittelwagen erhalten nunmehr keinen Präfix mehr. Dementsprechend wurden die bisherigen Endwagen ET 32 021b und 022b zu ET 32 021a und 022a, während alle vier Mitteltriebwagen zu b-Wagen umgezeichnet wurden. Die bisherigen Steuerwagen ES 32 201 und 202 wurden gemäß ihrer neuen Funktion als Mittelwagen in EM 32 201 und 202 umgezeichnet. Keine Umzeichnungen waren bei ET 32 001a und 002a sowie den Endwagen ET 32 201a, 201b, 202a und 202b notwendig.